Das Evangelische Werk für Diakonie und Entwicklung

Die Diakonie Deutschland bildet gemeinsam mit Brot für die Welt und Diakonie Katastrophenhilfe das Evangelische Werk für Diakonie und Entwicklung (EWDE). 

Die Konferenz Diakonie und Entwicklung

Das oberste Organ des Evangelischen Werks für Diakonie und Entwicklung ist die Konferenz Diakonie und Entwicklung. Der Aufsichtsrat begleitet die Arbeit des Vorstandes bzw. des Werkes. Die Konferenz beschließt über Grundsatzfragen des Vereins sowie auf Vorschlag seines Ausschusses Diakonie über allgemeine Grundsätze für die diakonische und volksmissionarische Arbeit, auf Vorschlag seines Ausschusses Entwicklungsdienst und humanitäre Hilfe über allgemeine Grundsätze für den Entwicklungsdienst und die humanitäre Hilfe.

Die Mitgliederliste der Konferenz Diakonie und Entwicklung

Der Vorstand

Das Evangelische Werk für Diakonie und Entwicklung wird durch einen hauptamtlichen Vorstand geleitet. Er besteht aus mindestens zwei und kann bis zu sechs Personen umfassen. Die laufenden Geschäfte der beiden Werke Diakonie Deutschland und Brot für die Welt werden jeweils von bis zu drei Vorstandsmitgliedern geleitet. Der Vorsitz des Vorstands und dessen Stellvertretung sollen nach drei Jahren wechseln.

Vorstandsvorsitzende: Dr. Dagmar Pruin, Präsidentin Brot für die Welt und Diakonie Katastrophenhilfe
Stellvertretender Vorstandsvorsitzender: Rüdiger Schuch, Präsident Diakonie Deutschland
Vorstand Sozialpolitik Diakonie Deutschland: Maria Loheide
Vorstand Finanzen, Personal, Recht: Dr. Jörg Kruttschnitt

Der Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat überwacht die Umsetzung der Beschlüsse der Konferenz. Er ist zuständig für die Berufung der Vorstände und überwacht bzw. begleitet deren Arbeit.

Die Mitgliederliste des Aufsichtsrats

Der Ausschuss

In ihrer Arbeit wird die Diakonie Deutschland unterstützt durch den Ausschuss Diakonie. Der Ausschuss Diakonie berät den Vorstand der Diakonie Deutschland bei theologischen, sozial- und europapolitischen, konzeptionellen und strategischen Grundsatzthemen von bundesweiter diakonischer Bedeutung und der Entwicklung von Leitlinien. Er begleitet bereichsübergreifende Projekte von bundesweiter diakonischer Bedeutung. Die Arbeit von Brot für die Welt begleitet der Ausschuss Entwicklungsdienst und humanitäre Hilfe.­­­

Die Mitgliederliste des Ausschuss

Mitglieder des EWDE

Hier finden Sie alle Mitglieder des Evangelischen Werkes für Diakonie und Entwicklung e. V.

Die Mitgliederliste des EWDE

© EWDE

Integrität

Das EWDE setzt sich dafür ein, dass gerade auch arme, marginalisierte Menschen ihre Menschenrechte effektiv wahrnehmen können. Unser gesamtes Handeln richten wir an den Grundsätzen von Transparenz, Rechenschaftspflicht und der Übernahme von Verantwortung im Umgang mit Macht und anvertrauten Ressourcen, aus. So tragen wir Sorge dafür, dass Menschen durch unser Wirken nicht in ihren Rechten auf Selbstbestimmung sowie physische und psychische Integrität negativ beeinträchtig werden. Ein Eckpfeiler unserer Übernahme von Verantwortung ist die Definition ethischer Standards.

Unser Verhaltenskodex

Unser Verhaltenskodex definiert die Grundsätze unserer Arbeit und benennt klar den Schutz vor Diskriminierung, Kindeswohlgefährdung, sexueller Belästigung/Missbrauch und Korruption. Der Verhaltenskodex ist als Bestandteil der Arbeitsverträge verbindlich für alle Mitarbeitenden. Darüber hinaus gelten die darin formulierten ethischen Standards für Mitarbeitende mit lokalem Arbeitsvertrag, Beraterinnen und Berater, Fachkräfte und Freiwillige. Diese Standards sind auch verbindliche Grundlage unserer Kooperation mit Partnern weltweit. Der Verhaltenskodex erhebt den Anspruch, eine sichere und offene Umgebung für alle Beteiligten sicherzustellen. Er soll eine Orientierung für die Vermeidung von und den integren Umgang mit unrechtmäßigen und unethischen Situationen bieten.

Neben der Definition ethischer Standards bemühen wir uns durch eine Reihe von Maßnahmen um umfassende Prävention von Fehlverhalten. Sollte es dennoch zu Verstößen kommen, greifen Interventions-Maßnahmen wie etwa das Fall-Management. Verschiedene Kanäle sollen die Zugänglichkeit ungesetzliches oder unethisches Fehlverhalten offenzulegen niedrigschwellig und umfassend ermöglichen. Ein Kanal, der Hinweisgebenden besonderen Schutz ermöglicht, ist unsere Ombudsperson.

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